Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Ich bin approbierter Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut mit Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung) und bin durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Kinder und Jugendliche zugelassen.

Durch die Psychotherapierichtlinien ist ein erster zeitnaher Kontakt im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde vorgeschrieben. Hier soll zeitnah geklärt werden, ob eine ambulante Psychotherapie das passende Angebot ist und ob diese Behandlung in meiner Praxis durchgeführt werden kann. Im Verlauf der gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt folgenden Probesitzungen können wir gemeinsam herausfinden, ob eine Indikation zur Psychotherapie besteht und ob mein Therapieangebot zu Ihren Erwartungen als Eltern bzw. den Wünschen der jungen Patientinnen oder Patienten passt. Des Weiteren können wir gemeinsam klären, ob sofort oder erst nach einer gewissen Wartezeit mit einer Psychotherapie begonnen werden kann.

Psychotherapie als Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie zählt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu den antragspflichtigen Leistungen und wird nach den ersten Probe- und Klärungsterminen in bestimmten Bewilligungsschritten von der Krankenkasse bezahlt.

Psychotherapie für Erwachsene

Ich bin approbierter Psychologischer Psychotherapeut mit Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie und bin durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Erwachsene (Einzelbehandlung) zugelassen.

Durch die Psychotherapierichtlinien ist ein erster zeitnaher Kontakt im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde vorgeschrieben. Hier soll zeitnah geklärt werden, ob eine ambulante Psychotherapie das passende Angebot ist und ob diese Behandlung in meiner Praxis durchgeführt werden kann. Im Verlauf der gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt folgenden Probesitzungen können wir gemeinsam herausfinden, ob eine Indikation zur Psychotherapie besteht und ob mein Therapieangebot zu Ihren Erwartungen passt. Des Weiteren können wir gemeinsam klären, ob sofort oder erst nach einer gewissen Wartezeit mit einer Psychotherapie begonnen werden kann.

Psychotherapie für privat Versicherte (mit oder ohne Beihilfeanspruch)

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung entsprechend der mit den Versicherten geschlossenen Verträge. Da ich sowohl als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut als auch als Psychologischer Psychotherapeut approbiert bin, liegen die fachlichen Voraussetzungen hierfür bei mir für beide Bereiche vor. Dasselbe gilt für die Abrechnung mit der Beihilfe.

Im Übrigen läuft das Bewilligungsverfahren für privat versicherte Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit oder ohne Beihilfeanspruch nach ähnlichen Regelungen wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Supervision und Selbsterfahrung

Ich biete Supervision in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ausbildungsinstituten für TherapeutInnen in Ausbildung an. Zudem kann ich als bei der Psychotherapeutenkammer NRW akkreditierter Supervisor Supervision zum Zwecke der Fortbildung (Bescheinigung von Fortbildungspunkten) leisten. Das Honorar für Supervision richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Ausbildungsinstituts bzw. den entsprechenden Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie in Tübingen, kann aber auch im speziellen Einzelfall frei vereinbart werden.

Zu den gleichen Bedingungen kann ich als bei der Psychotherapeutenkammer akkreditierter Selbsterfahrungsleiter entsprechende Veranstaltungen sowohl für Einzelne als auch für Gruppen anbieten. Auch durch die Teilnahme an diesen Veranstaltungen können Punkte für das Fortbildungszertifikat bescheinigt werden.